Kooperation der Grundschule mit Kindergärten – Schulfähigkeit der Kinder 

Die Kooperation mit den Kindertageseinrichtungen ist fester Bestandteil schulischer Arbeit in der Grundschule.  Am Anfang des Schuljahres findet ein gemeinsames Kooperationstreffen mit den Leiterinnen und Erzieherinnen der Kindertageseinrichtungen statt.  Darin wird ein verbindlicher Jahresplan erstellt, in dem die Termine des Kooperationsjahres festgehalten werden.

Die Kooperationslehrkräfte der FSG, Frau Klotz und Frau Kremer, besuchen die Kinder mehrmals in den Kindergärten und lernen sie kennen. Gemeinsam sollen die Kinder und ihre Eltern auf den Schulanfang vorbereitet werden, um einen möglichst fließenden Übergang zur Schule zu ermöglichen.

Die Grundlage für die Kooperation ist die von den Eltern unterschriebene Einverständniserklärung zur Kooperation. Erst dann können sich die Eltern und Erzieher gemeinsam mit der Kooperationslehrkraft in Fragen der Schulfähigkeit beraten.

Vor der Schulanmeldung findet ein Informationselternabend für die Eltern der zukünftigen Erstklässler statt. An diesem Abend erhalten Sie Informationen zur Schulfähigkeit/Schulanfang, zum schulischen Leben und Lernen in der Friedrich-Silcher-Grundschule und zur Betreuung. Die Eltern werden über die Kindergärten eingeladen.

Gegen Ende des Schuljahres werden alle Kinder zu einer Unterrichtsstunde mit ihren Erziehern eingeladen, lernen das Schulhaus kennen und nehmen an einer gemeinsamen Bewegungspause im Schulhof teil.

Einschulung und Zurückstellung

Für die Entwicklung der Kinder ist es von großer Bedeutung, dass sie zum möglichst richtigen Zeitpunkt eingeschult werden. So kann Unter- oder Überforderung mit langfristigen Folgen für die Kinder vermieden werden. Darüber sollten sich Eltern und Schule im Interesse der Kinder intensiv verständigen und beraten. Fachkräfte können dabei helfen. Die Kooperation zwischen Grundschule und Kindertageseinrichtungen stellt den notwendigen Rahmen her.

Schulpflichtig werden 2024 alle Kinder, die in der Zeit vom 01. Juli 2017 bis 01. Juli 2018 geboren wurden. Der Einschulungsstichtag für das Schuljahr 2024/25 ist der 30. Juni 2024.

Vorzeitige Aufnahme in die Grundschule

Im Rahmen der Stichtagsflexibilisierung können die Eltern, deren Kinder nach dem Stichtag geboren sind und bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, die Schulpflicht durch die Anmeldung an der Grundschule selbst auslösen. Die Entscheidung liegt bei der Schulleitung.

Zurückstellung vom Schulbesuch

Sofern Sie der Überzeugung sind, dass Ihr Kind noch Zeit braucht, um die notwendigen Voraussetzungen für einen gelingenden Schulstart mitzubringen, können Sie selbst einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch stellen.

Außerdem können Kinder vom Schulbesuch zurückgestellt werden, bei denen zu erwarten ist, dass sie den für die Einschulung notwendigen Entwicklungsstand binnen eines Jahres erreichen.  Die Entscheidung liegt bei der Schulleitung.

Alle wichtigen Schulinformationen finden Sie online beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg unter www.bildungsportal-bw.de.

Bereits bekannte Termine für die Einschulung im September 2024

Der Elternabend für zukünftige Erstklasseltern findet an der Friedrich-Silcher-Grundschule am Mittwoch, den 21.02.2024 um 19.30 Uhr statt.

Die Schulanmeldung an der FSG wird am Dienstag, den 05.03.2024 und Mittwoch, den 06.03.2024 jeweils ab 13.00 Uhr erfolgen.
Den Eltern aller nun schulpflichtigen Kinder, die in unserem Einzugsgebiet wohnen, wird ein Brief mit dem Anmeldetag und der genauen Anmeldezeit zugesandt.
Zur Schulanmeldung sollte das zukünftige Schulkind dabei sein.

Die Einschulungsfeier wird vormittags am Freitag, den 13.09.2024 sein.